Der/die Auftraggeber:in kann vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich. Kann ein Seminar als Ganzes nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Aras Training GmbH, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des vertraglich geregelten Entgelts zuzüglich ggf. anfallender Kosten für die Neubesetzung zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, wird bei Absage bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% des Honorars als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Wird diese Frist unterschritten, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.